Unser Leistungen im Überblick.
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist allerdings ohne den entsprechenden Vermittler - also dem Hausverwalter - in der Regel nur schwer möglich.
Da ein Immobilienverwalter fremdes Vermögen und Eigentum verwaltet, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis von elementarer Bedeutung. Ein Verwalter muss die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig und unparteiisch erledigen.
Die Rechte und Pflichten des Verwalters sind in mehreren Paragrafen des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt. Weitere Aufgaben des Verwalters ergeben sich, je nach Einzelfall, aus der Gemeinschaftsordnung, der Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Im Gegensatz zur Verwaltung von Wohneigentum, vertritt der MIetverwalter den Hauseigentümer gegenüber den Mietern, aber auch im Außenverhältnis. Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch, das Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert. Konkrete Aufgaben des Verwalter hingegen werden bei der Mietverwaltung ausschließlich im Verwaltervertrag benannt.